Für diese Gruppe von Piloten gibt es Erleichterungen bei der theoretischen Ausbildung.
Sie müssen lediglich die Fächer "Technik" und "Verhalten in besonderen Fällen" absolvieren. Die theoretischen Kenntnisse werden von ihnen beim Ausbildungsleiter der Flugschule nachgewiesen.
Was die praktische Ausbildung angeht, sind sie einem Fußgänger gleichgestellt.
Die praktische Prüfung wird von einem Prüfungsrat abgenommen.